"Gott zur Ehr - dem Nächsten zur Wehr"
Es soll sich folgende Geschichte zugetragen haben:
ein Kneipengast (wahrscheinlich alkoholisiert aber nicht stark) fällt nach hinten von seinem Hocker.
Der Kneipengast ist darauf bewusstlos und nicht ansprechbar. Die Wirtin ruft wie es sich angehört die allgemein bekannte Notrufnummer 112 an und schildert dem Disponenten die Lage. Der Kneipengast wird in der zwischenzeit wieder ansprechbar. Die Wirtin bekommt daraufhin vom Disponenten mitgeteilt das sie sich nochmal in 6 Minuten wieder melden sollte wenn es dem Gast nicht besser geht.
Ist dies die normale vorgehensweise in so einem Fall?