Während einer Einsatzpause bei einer der grössten Stürme die Deutschland in den letzten Jahren hatte erlitt ein Kamerad eines Löschzuges meiner Heimatstadt einen schweren Herzinfarkt.
Ich nehme an das ist auch der Berechtigte Grund der Wehrführung nur noch Personen aufzunehmen die absolut fit sind.
Der Kamerad der den Herzinfarkt erlitten hat versucht zurzeit auf Gerichtlichen Wegezu erreichen das die Feuerwehr-Unfallkasse in finanziell unter die Arme greift, z.B. über eine Rente oder eine Einmalzahlung, da er seinen gelernten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Die Versicherung lehnt dies aber ab da der Herzinfarkt mit durch eine Vorerkrankung ausgelöst worden ist.
Der Kamerad war allerdings zu dem Zeitpunkt des Infarks laut seiner letzten Pflichtuntersuchung voll Feuerwehrtauglich. Er erlitt den Infarkt nach einem mehrstündigen Einsatz.
Die Versicherung lehnt wie schon geschrieben jegliche Kostenübernahme ab.
Als kleiner Vergleich ein Vorfall von den mir ein Kamerad erzählt hat:
Ein Lehrer war mit seiner Grundschulklasse auf Klassenfahrt. Ein Kind hat sich wohl im oberen Liegebereich eines Doppelstockbettes im Schlaf eingenässt. Der Lehrer hob dann darauf das Kind aus dem Bett heraus. Mehrere Stunden später erlitt der Lehrer einen schweren Herzinfarkt als er sich schon zur Ruhe begeben hatte.
Der Lehrer bekam eine Berufsunfähigkeitsrente zugesprochen da der Herzinfarkt laut Gericht auf das Rausheben des Kindes zurückzuführen war.
Was jetzt Gerechtikeit ist das könnt ihr euch ja selbst überlegen...