Vor kurzem gab es in der Feuerwehrwelt eine Diskussion weil ein Hauptfeuerwehrmann in Schleswig-Holstein diie Anfangseinsatzleitung bei einem Brand von mehreren Strohrundballen übernommen hatte.
Dabei kam die Frage auf ob ein Hauptfeuerwehrmann überhaupt die Einsatzleitung übernehmen durfte beziehungsweise eine Feuerwehreinheit ohne Brandmeister ausrücken darf.
Mit diesem Thema sollten sich wie ich finde die Experten und Leute die schonmal in so einer Lage wahren beschäftigen.
Ich als Laie halte mich da besser raus.
Aber etwas ist mir bei dem Thema aufgefallen. Ich bin bisher davon ausgegangen das es wie in meinem Heimatbundesland NRW bei den Freiwilligen Feuerwehren üblich ist man erst zum Brandmeister befördert wird wenn man die Ausbildung zum Gruppenführer abgeschlossen hat.
Damit lag ich allerdings falsch.
In Thüringen z.B. Muss man mindestens 10 Jahre als Gruppenführer als Öberlöschmeister, 5 Jahre als Zugführer als Oberlöschmeister oder Verbandsführer sein um den Rang eines Brandmeisters tragen zu dürfen. Das würde in NRW ungefähr die Ränge Hauptbrandmeister bis Brandoberinspektor abdecken.
In Berlin sieht es dagegen voöllig umgekehrt aus. Dort kann man bereits Brandmeister sein wenn man die Grund-, Sprechfunker- und Maschinistenausbildung absolviert hat.
In Hamburg muss man schon die Truppführerausbildung bestanden haben um Brandmeister zu werden. Das entspricht in NRW ca den Unterbrandmeister.
Das Fazit was ich daraus ziehe ist das es im bundesweiten vergleich nicht auf den Rang sondern den erfoglreichen Abschluss der Lehrgänge ankommt um herauszufinden was ein Feuerwehrmann laut seiner Ausbildung leisten kann. Die Qualifikation wie Gruppenführer, Zugführer usw. kann man aber meistens an den roten Streifen oder Balken an den Seiten der Heeme ablesen. So hat man bei einer weit überörtlichen Hilfeleistung neben den entsprechenden Westen zumindest einen Punkt an dem man sich orientieren kann.